FAQ - Frequently Asked Questions

Für welche Orte sind wir "zuständig"

1.) Stadt Dormagen

2.) Stadt Pulheim

Wenn es unsere Kapazität erlaubt, nehmen wir auch aus umliegenden Ortschaften Tiere auf. Egal ob Hund, Katze oder Federvieh etc. !

 

Sind die Tiere im Tierheim Dormagen gesund/geimpft ?

Generell ja, alle Tiere stehen unter tierärztlicher Kontrolle und werden bei Aufnahme geimpft und in regelmäßigen Abständen entfloht und entwurmt (Wurmkur).

Warum eine Schutzgebühr ?

Mit der Schutzgebühr wird zum einen die tierärztliche Versorgung (Behandlung, Impfung, Kastration) der Tiere sichergestellt und zum anderen ein Teil der entstandenen Unterhaltskosten abgegolten. Des weiteren soll dadurch verhindert werden, dass die Tiere gehandelt, so z.B. profitabel an Versuchslabore verkauft werden.

 

Was ist eine Selbstauskunft, wofür wird "Sie" gebraucht ?

Die Selbstauskunft ist Bestandteil der Abgabevereinbarung. Die Angaben in der Selbstauskunft dienen dazu, näheres über den künftigen Tierhalter und die zu erwartenden Lebensumstände für das Tier zu erfahren. Falsche Angaben können zur Auflösung der Abgabevereinbarung führen!

 

Wofür eine Abgabevereinbarung ?

In der Abgabevereinbarung sind die Bestimmungen in Bezug auf das übernommene Tier aufgeführt. Verweise auf das geltende Recht laut Tierschutzgesetz werden dargestellt. Bei Verstößen gegen die vereinbarten Verpflichtungen ist der Tierschutzverein Dormagen berechtigt, dass Tier heraus zu verlangen.

 

Was sind Vor- bzw. Nachkontrollen ?

Vor - und Nachkontrollen dienen dem Wohl des Tieres!

Bei Vorkontrollen werden die Angaben aus der Selbstauskunft "vor Ort" von Kontrolleuren des Tierschutzverein Dormagen auf Richtigkeit überprüft. Sind die örtlichen und sonstige Gegebenheiten dem Wohl des Tieres abträglich, so kann die Vermittlungsvereinbarung widerrufen werden.

Bei Nachkontrollen werden der Zustand und die Verfassung des Tieres überprüft. Sollte die Überprüfung negativ ausfallen, so müssen wir die erforderlichen Schritte mit Hilfe des Veterinäramts bzw. durch das zuständige Ordnungsamt einleiten.